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06.05.2012

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Gesundheit beim Hund

-   Neues zur Änderung der Tollwut - Verordnung
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Schutzimpfung bei Hunden

Wirksamer Tollwutimpfschutz bis zu 3 Jahre gültig!

Mit Datum vom 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Die entscheidende Änderung ist enthalten unter - "Begriffsbestimmungen", § 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor: ...
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut

a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt,
oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Das heißt: Es wird nicht mehr ausschließlich die jährliche Tollwutimpfung anerkannt, sondern als "wirksamer Impfschutz" gelten auch Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände (mit bis zu 3 Jahren) verabreicht worden sind.

Daraus ergeben sich folgende Änderungen für sämtliche Veranstaltungen der Verbände:

• Die Wiederholung der Tollwutimpfung ist nicht mehr automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern abhängig von der Gültigkeit des Impfstoffes, der vom Impfstoffhersteller genannt wird - UND: durch Eintrag des Impftierarztes im Impfpaß bestätigt wurde.

• Das Problem: Die Kreisveterinärämter entscheiden individuell bei den Einlaßkontrollen anläßlich der Verbandsveranstaltungen, über die Anerkennung einer längeren Gültigkeitsdauer.

• Daher sollte beachtet werden: Besteht bisher kein Eintrag im Impfpaß „gültig bis...“, beträgt die Grundgültigkeitsdauer der Impfung nach wie vor 12 Monate.

• Die Tollwutimpfung wird bereits mit 3 Wochen (anstatt den bisherigen 4 Wochen) als gültig anerkannt (diese Frist entfällt, wenn bei einem bereits Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung, die erforderliche Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt).

• Übrigens: Die Impfung SHLP ist von dieser Regelung nicht betroffen.

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Schutzimpfung bei Hunden
Häufig gestellte Fragen kurz beantwortet

Wie sieht ein Impfschema aus und gegen welche Erkrankungen soll geimpft werden? Grundsätzlich gibt es für jeden Impfstoff in Deutschland ein durch die oberste Bundesbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, zugelassenes Impfschema. Praxisbedingungen können es erforderlich machen, Änderungen vorzunehmen. Der Tierarzt entscheidet dies aufgrund seiner Sachkenntnis, der immunologischen Fachliteratur und gegebenenfalls in Rücksprache mit dem Hersteller.

Die häufigsten Erkrankungen gegen die auf jeden Fall geimpft werden sollte, sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt.

Beispiel für ein Impfplan-Schema (hier Epivax®-Hundeimpfstoffe von der Firma ESSEX Tierarznei).

Warum ist eine Entwurmung vor den Impfungen so wichtig?

Würmer schwächen das Immunsystem des Hundes durch Entzug von Nahrungsbestand-teilen, durch Entzündungen der Darmschleimhaut und anderes mehr. Der zu impfende Hund sollte bei der Impfung naturgemäß einen guten Gesundheitszustand haben. Entwurmt werden sollte ca. 1 bis 2 Wochen vor der Impfung.

Was ist eine „immunologische Lücke“, wann und warum entsteht sie?

Die von der Mutter auf den Welpen übertragenen Antikörper (=schützende Immunstoffe, auch „Nestschutz“) beschützen den Welpen nur eine kurze Zeit (ca. mehrere Wochen und von Welpe zu Welpe unterschiedlich) und wer-den dann langsam abgebaut. Das Problem besteht nun darin, daß es einen Zeitraum gibt, wo die Menge der von der Mutter erworbenen Antikörper zwar so niedrig ist, daß sie nicht mehr schützen, aber noch ausreichend hoch, um eine gute Reaktion auf die Impfung zu verhindern. Dies ist die „immunologische Lücke“. Die „immunologische Lücke“ ist nie ganz zu vermeiden. Insbesondere im infektionsgefährdeten Hundebestand sollte daher häufiger geimpft werden, um die Dauer möglichst auf ein Minimum zu begrenzen.

Soll ich meine Hündin während der Trächtigkeit impfen lassen?

Am besten ist es, wenn die Hündin schon vor Beginn der Trächtigkeit geimpft worden ist. Der Hundezüchter sollte daher Trächtigkeit und Impfkalender aufeinander abstimmen. Impfungen während der Trächtigkeit sind grundsätzlich ebenfalls möglich. Hierbei sollte man sich aber vom Tierarzt gut beraten lassen, da für manche Impfstoffe und Impfstoffkomponenten auch Gegenanzeigen zur Impfung während der Trächtigkeit bestehen.

Können die Welpen durch möglichst langes Säugen von der Mutterhündin (bis ca. 7. Lebenswoche) und anschließender sofortiger Impfung nicht den besten/natürlichsten Impfschutz entwickeln?

Die für den Welpen so wichtige Muttermilch enthält nur in den ersten 3 bis 4 Tagen nach der Geburt die Antikörper, die gegen eventuelle Infektionen zu schützen vermögen. Diese werden dann langsam wieder abgebaut. Erst wenn diese Antikörper unter eine bestimmte Menge gesunken sind, kann eine Impfung Erfolg haben. Die obige Regel stimmt also aus immunologischer Sicht so nicht! Aber das Säugen ist für die gesunde Entwicklung der Welpen sehr wichtig.

Warum können Welpen trotz einer Impfung an Parvovirose, Staupe usw. erkranken?

Zur Ausbildung eines guten Immunschutzes auf eine Impfung gehören zwei:

Der Impfstoff (z.B. Epivax®-Impfstoff) und der Impfling (in der Regel, der Welpe), der gut auf die Impfung reagieren kann.

Ursachen für Erkrankung trotz Impfung sind:

- Falsches Impfschema allgemein
- Welpe wurde nur einmal geimpft, zu früh geimpft (und später nicht mehr!)
- Allgemein schlechter Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Impfung
- Wurmbefall zum Zeitpunkt der Impfung
- Stress durch Futterumstellung und neue Umgebung beim neuen Besitzer
- Hoher Spiegel mütterlicher Immunschutzstoffe, die den Impferfolg behindern
- Angeborene Immunschwäche (selten)
- Die gängigen Impfungen schützen nicht vor allen Infektionskrankheiten, sondern nur vor den Häufigsten.

Ab wann besitzt mein Welpe einen kompletten Impfschutz, damit ich Veranstaltungen besuchen kann?

Der komplette Impfschutz besteht normalerweise erst nach erfolgter und wirkender 2. Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung, also ca. in der 15./16. Lebenswoche. Fazit ist also, daß man vom Züchter in der Regel einen Welpen kauft, der zwar 2 Impfungen haben sollte, aber die 2. Impfung erst nach ca. 14 Tagen voll wirkt. Hierfür kann der Züchter nichts, denn dies ist allein im Lebensalter des Welpen begründet. Der neue Besitzer sollte den Welpen nicht zu sehr stressen, da ja die Impfung erst noch voll angehen muß. Problematisch ist es natürlich, wenn schon im Alter von 10 bis 12 Wochen eine Welpenspielgruppe besucht werden soll. Der Impfschutz kann dann in keinem Fall komplett sein. Es ist ca. 14 Tage nach der ersten Impfung sicher ein gewisser Teilschutz vorhanden. Hier heißt es dann, wie so oft im Leben, eine Risikoabwägung zu betreiben; zwischen optimaler Sozialisierung des Welpen und Infektionsschutz. Bei einer gut geführten Welpengruppe sollte das Risiko vertretbar sein. Der Idealzustand wäre es, wenn der Welpe noch einmal mit Abschluß der 16. Lebenswoche zumindest gegen die Parvovirose und Staupe geimpft würde, da dann keine mütterlichen Immunschutzstoffe mehr da sind, die den Impferfolg gefährden könnten (siehe auch oben „Immunologische Lücke“).

Ich habe von einer Impfung zum Schutz vor Zwingerhusten durch Nasentropfen gehört. Wie funktioniert das und wie lange hält der Impfschutz an?

Es handelt sich hierbei um einen sogenannten intranasalen Impfstoff, z. B. Intrac® , der die zum Schutz vor Zwingerhusten sehr wichtige, bakterielle Komponente (Bordetella bronchiseptica) beinhaltet. Desweiteren spielt beim Zwingerhusten das Parainfluenza-Virus noch eine tragende Rolle, dieses wird aber mit der „normalen“ jährlichen Impfung bekämpft. Intrac® wird in beide Nasenlöcher (je 0,5 ml) gesprüht und baut in der Schleimhaut eine örtliche Immunität aus, die nach 5 Tagen voll ausgeprägt ist. Eine Wiederholung ist erst nach 6 bis 10 Monaten nötig. Ein weiterer Vorteil ist auch, daß man Intrac® noch impfen kann, selbst wenn die Erkrankung im Hundebestand schon ausgebrochen ist.

*bei Zwingerhusten (Nase) alle 6-10 Monate

Autor: Dr. Martin Pauli

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